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Betriebliche Altersvorsorge — Pflicht, Kostenfaktor oder Argument im Bewerbungsgespräch?

Sie haben die Wahl, wie Sie es aufsetzen. Ob Sie es aufsetzen, haben Sie nicht.

Was auf Arbeitgeber zukommt

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltumwandlung, und der Arbeitgeber muss sich an der umgewandelten Summe beteiligen, soweit er Sozialversicherungsbeiträge einspart. Das ist keine Option, sondern geltendes Recht.

Der Unterschied zwischen Unternehmen liegt darin, was sie daraus machen. Wer die Pflicht minimal erfüllt, hat Aufwand ohne Wirkung. Wer sie als Vergütungsbestandteil gestaltet, bekommt ein Argument, das im Wettbewerb um Fachkräfte oft mehr zieht als ein paar hundert Euro mehr Gehalt — und das den Betrieb weniger kostet.

Was wir für Sie klären

  • Ihre Ausgangslage. Bestehende Zusagen, Altverträge und Haftungsrisiken aus früheren Regelungen
  • Den Durchführungsweg. Welche Variante zu Betriebsgröße, Fluktuation und Verwaltungsaufwand passt
  • Die Kostenrechnung. Was die Zusage den Betrieb tatsächlich kostet — nach Steuern und Sozialabgaben
  • Die Versorgungsordnung. Einheitliche Regeln, damit nicht jeder Einzelfall neu verhandelt wird
  • Geschäftsführerversorgung. Die eigene Absicherung, die im Tagesgeschäft meist zuletzt kommt
  • Die Kommunikation. Wie Sie es Ihrer Belegschaft erklären, damit es als Leistung ankommt und nicht als Formular
Wer macht was
DATAFINANCE
  • Betriebswirtschaftlicher Rahmen
  • Einführung koordinieren
Partnernetzwerk
  • Beratung zu Versorgungsverträgen
  • Vermittlung — mit der erforderlichen Erlaubnis

Arbeits- und steuerrechtliche Fragen klären wir mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Erst rechnen, dann einführen.

Im Erstgespräch klären wir, welche Pflichten bereits bestehen und was eine saubere Lösung kosten würde.

Der Kalender wird dabei von Cal.com geladen. Mehr dazu