Eigene Leistung

Beratung, an der sich der Staat beteiligt

Für viele kleine und mittlere Unternehmen ist ein Teil der Beratungskosten förderfähig. Die meisten wissen es nicht — und die Frist für den Antrag liegt vor dem Beratungsbeginn.

Wie es funktioniert

01

Prüfung

Wir klären kostenlos, ob Ihr Unternehmen und Ihr Beratungsanliegen die Voraussetzungen erfüllen.

02

Antrag vor Beginn

Wir übernehmen die Antragstellung. Wichtig: Der Antrag muss vorliegen, bevor die Beratung startet — nachträglich ist keine Förderung möglich.

03

Beratung

Nach der Bewilligung führen wir die Beratung durch und dokumentieren sie in der geforderten Form.

04

Verwendungsnachweis

Wir erstellen den Bericht und den Nachweis, damit der Zuschuss auch tatsächlich ausgezahlt wird.

Wofür sich die Förderung typischerweise nutzen lässt

  • Strategische Neuausrichtung und Geschäftsmodellentwicklung
  • Finanz- und Liquiditätsplanung, Aufbau eines Controllings
  • Kalkulation, Preisgestaltung und Kostenstruktur
  • Organisation, Prozesse und Digitalisierung
  • Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge

Wie viel Zuschuss möglich ist

Gefördert wird ein Anteil Ihres Beratungshonorars. Wie hoch er ausfällt, hängt vom Sitz Ihres Unternehmens ab — nicht von der Höhe Ihrer Investition.

Ihr UnternehmenssitzZuschussHöchstbetrag
Alte Bundesländer — einschließlich Nordrhein-Westfalen, Berlin und der Region Leipzig50 % der Beratungskosten1.750 €
Neue Bundesländer sowie die Regionen Lüneburg und Trier80 % der Beratungskosten2.800 €

Bemessungsgrundlage sind höchstens 3.500 € Beratungshonorar je Beratung. Gefördert werden bis zu fünf Beratungen je Unternehmen, höchstens zwei pro Jahr. Wer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, darf seit dem 15. November 2025 den Bruttobetrag ansetzen. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026 — für eine Anschlussregelung liegt noch nichts vor. Stand: September 2026; maßgeblich ist die jeweils gültige Rahmenrichtlinie des BAFA.

Wenn es um Personal und Organisation geht

Für Themen rund um Arbeitsorganisation, Personalgewinnung und Digitalisierung gibt es mit dem INQA-Coaching ein zweites Programm — mit deutlich größerem Volumen als die BAFA-Beratung.

  • 80 % Zuschuss, bis zu zwölf Coachingtage in sieben Monaten, höchstens 1.200 € je Tag — in der Spitze rund 11.500 € Zuschuss
  • Voraussetzungen: mindestens ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter, weniger als 250 Beschäftigte, höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz, mindestens zwei Jahre am Markt
  • Laufzeit bis 2028. Der Antrag läuft über eine INQA-Beratungsstelle, die den Coaching-Scheck ausstellt

Daneben bestehen Landesprogramme, die sich je nach Bundesland und Thema unterscheiden. Welches Programm für Ihr Vorhaben in Frage kommt — und ob sich der Aufwand lohnt —, klären wir im Erstgespräch.

Wer macht was
DATAFINANCE
  • BAFA-Beratung
  • Antrag und Verwendungsnachweis
Zugelassene Partner
  • Programme mit eigener Zulassung
  • Zum Beispiel INQA-Coaching

In beiden Fällen behalten Sie einen Ansprechpartner.

Fragen Sie, bevor Sie beauftragen.

Die Prüfung der Förderfähigkeit kostet Sie nichts und dauert ein Gespräch. Nur eines geht nicht: erst beraten lassen, dann fördern.

Der Kalender wird dabei von Cal.com geladen. Mehr dazu