Eigene Leistung
Beratung, an der sich der Staat beteiligt
Für viele kleine und mittlere Unternehmen ist ein Teil der Beratungskosten förderfähig. Die meisten wissen es nicht — und die Frist für den Antrag liegt vor dem Beratungsbeginn.
Wie es funktioniert
Prüfung
Wir klären kostenlos, ob Ihr Unternehmen und Ihr Beratungsanliegen die Voraussetzungen erfüllen.
Antrag vor Beginn
Wir übernehmen die Antragstellung. Wichtig: Der Antrag muss vorliegen, bevor die Beratung startet — nachträglich ist keine Förderung möglich.
Beratung
Nach der Bewilligung führen wir die Beratung durch und dokumentieren sie in der geforderten Form.
Verwendungsnachweis
Wir erstellen den Bericht und den Nachweis, damit der Zuschuss auch tatsächlich ausgezahlt wird.
Wofür sich die Förderung typischerweise nutzen lässt
- Strategische Neuausrichtung und Geschäftsmodellentwicklung
- Finanz- und Liquiditätsplanung, Aufbau eines Controllings
- Kalkulation, Preisgestaltung und Kostenstruktur
- Organisation, Prozesse und Digitalisierung
- Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge
Wie viel Zuschuss möglich ist
Gefördert wird ein Anteil Ihres Beratungshonorars. Wie hoch er ausfällt, hängt vom Sitz Ihres Unternehmens ab — nicht von der Höhe Ihrer Investition.
| Ihr Unternehmenssitz | Zuschuss | Höchstbetrag |
|---|---|---|
| Alte Bundesländer — einschließlich Nordrhein-Westfalen, Berlin und der Region Leipzig | 50 % der Beratungskosten | 1.750 € |
| Neue Bundesländer sowie die Regionen Lüneburg und Trier | 80 % der Beratungskosten | 2.800 € |
Bemessungsgrundlage sind höchstens 3.500 € Beratungshonorar je Beratung. Gefördert werden bis zu fünf Beratungen je Unternehmen, höchstens zwei pro Jahr. Wer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, darf seit dem 15. November 2025 den Bruttobetrag ansetzen. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026 — für eine Anschlussregelung liegt noch nichts vor. Stand: September 2026; maßgeblich ist die jeweils gültige Rahmenrichtlinie des BAFA.
Wenn es um Personal und Organisation geht
Für Themen rund um Arbeitsorganisation, Personalgewinnung und Digitalisierung gibt es mit dem INQA-Coaching ein zweites Programm — mit deutlich größerem Volumen als die BAFA-Beratung.
- 80 % Zuschuss, bis zu zwölf Coachingtage in sieben Monaten, höchstens 1.200 € je Tag — in der Spitze rund 11.500 € Zuschuss
- Voraussetzungen: mindestens ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter, weniger als 250 Beschäftigte, höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz, mindestens zwei Jahre am Markt
- Laufzeit bis 2028. Der Antrag läuft über eine INQA-Beratungsstelle, die den Coaching-Scheck ausstellt
Daneben bestehen Landesprogramme, die sich je nach Bundesland und Thema unterscheiden. Welches Programm für Ihr Vorhaben in Frage kommt — und ob sich der Aufwand lohnt —, klären wir im Erstgespräch.
- BAFA-Beratung
- Antrag und Verwendungsnachweis
- Programme mit eigener Zulassung
- Zum Beispiel INQA-Coaching
In beiden Fällen behalten Sie einen Ansprechpartner.
Fragen Sie, bevor Sie beauftragen.
Die Prüfung der Förderfähigkeit kostet Sie nichts und dauert ein Gespräch. Nur eines geht nicht: erst beraten lassen, dann fördern.
Der Kalender wird dabei von Cal.com geladen. Mehr dazu

